Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (z.B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z.B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z.B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Keine
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,00 bis 58,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Tarifstelle 11.4.8 Allgemeiner Gebührentarif Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO)
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48