Gleichstellung der Frau
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Kreise, der Gemeinden sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB) sind auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden Ratsuchenden zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Dorothee Schröder
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Gleichstellungsbeauftragte
Kontakt herunterladen
04836 990-81
0431 98866169-81
dorothee.schroeder[at]amt-eider.de
Zimmer:
19
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-5416E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:24170Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48