Petition / Petitionsausschuss
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Petition / Petitionsausschuss
Zur Behandlung von Petitionen (Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern) hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Petitionsausschuss eingerichtet.
Haben Sie Ärger mit einer Behörde in Schleswig-Holstein, oder läuft etwas schief im Umgang mit einer staatlichen Stelle? Möchten Sie auf ein Thema aufmerksam machen, mit dem der Landtag sich stärker befassen soll? Dann schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Ob Beschwerde oder Anregung Ihre Petition wird ernst genommen. Der Ausschuss prüft jedes Anliegen sorgfältig, holt Stellungnahmen der zuständigen Behörden ein und klärt den Sachverhalt auf.
Wenn sich zeigt, dass Ihre Petition berechtigt ist, empfiehlt der Ausschuss Entscheidungen zu ändern oder Vorschläge umzusetzen. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Antwort.
Ihre Petition kann etwas bewegen: Sie kann helfen Missstände aufzudecken, Gesetzes zu verbessern und die Verwaltung bürgernäher zu gestalten. Vor allem stärken Petitionen den Austausch zwischen Ihnen den Menschen in Schleswig-Holstein und der Politik.
An den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Keine aber das Verfahren vor dem Petitionsausschuss hat keine aufschiebende Wirkung und kann die gegen behördliche Entscheidungen zulässigen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage nicht ersetzen. Die dafür geltenden Fristen müssen unabhängig vom Petitionsverfahren gewahrt werden.
Keine
Das ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen derjenigen, die sich an den Petitionsausschuss wenden (Petenten). Es ist sinnvoll, der Petition eine Kopie der beanstandeten Verwaltungsentscheidung beziehungsweise des beanstandeten Bescheides beizufügen.
Eine Petition muss schriftlich abgefasst werden, Name und Anschrift des Adressaten erkennen lassen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Petition kann nicht per E-Mail eingereicht werden. Ein Formular zum Einreichen einer Petition steht zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses bietet regelmäßig Sprechstunden im Landeshaus an immer am ersten Dienstag im Monat von 89 Uhr und 1617 Uhr (mit vorheriger Anmeldung). Hier können Sie sich beraten lassen und Ihre Petition persönlich zu Protokoll geben.
Falls Sie nicht ins Landeshaus kommen können, ist auch eine Videokonferenz möglich.
Anmeldung per E-Mail: petitionsausschuss@landtag.ltsh.de
Der Petitionsausschuss kann keine gerichtlichen Entscheidungen oder privatrechtlichen Angelegenheiten prüfen.
Weitere Informationen zum Petitionsausschuss finden Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1018Fax: +49 431 988-1017E-Mail: petitionsausschuss[at]landtag.ltsh.de
Postanschrift: Postfach 712124171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48