Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.
Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.
Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
- Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
- Evakuierung aus betroffenen Gebieten
- Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel
Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:
- Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
- Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
- Maßnahmen in der Landwirtschaft
- Dekontamination oder Umsiedlung
Kurztext
- Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen
- Bereitstellung vorbereiteter Katastrophenschutzpläne
- Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
- Verhaltensempfehlungen im Ereignisfall
- Hinweise zu Warnungen und Vorsorgemaßnahmen
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
- Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
- Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche außerhalb eines bestimmten Schutzzeitraums
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Schutzgebiete
- Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
Ansprechpartner
Rungholtstraße 9
25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1468E-Mail: Brandschutzdienststelle[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48