In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.
In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.
Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.
Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Kurztext
- Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
- regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
- mehrere Gemeinden betroffen
- jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
- neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
- zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Herr Hans Maaßen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer:
6
Frau Ulrike Warda
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-967
ulrike.warda[at]amt-eider.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48