Rettungsdienst rufen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Rettungsdienst rufen
Notrufnummer: 112.
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.
Notfallrettung:
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
Krankentransport:
Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Luftrettung:
Die Luftrettung ergänzt und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung und bei Verlegungen in andere Behandlungseinrichtungen.
An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.
Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert.
- Es sind die zwischen den Krankenkassen und jedem kommunalen Rettungsdienstträger vereinbarte Benutzungsentgelte zu zahlen; bei der Luftrettung die mit den Luftrettungsunternehmen vereinbarten Entgelte.
- Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro).
Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.
Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Rungholtstraße 9
25746 Heide
Tel: 0481 4211460E-Mail: info[at]rkish.deWeb: www.rkish.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48