Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Keine
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Falkner
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld
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04836 990-42
0431 98866169-42
sonja.falkner[at]amt-eider.de
Zimmer:
9
Frau Petra Frahm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld
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04836 990-43
04836 98866169-43
petra.frahm[at]amt-eider.de
Zimmer:
9
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1499E-Mail: fd-wirtschaftliche-jugendhilfe[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Frau Nina Brehmer
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege
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0481/97-1220
nina.brehmer[at]dithmarschen.de
Frau Jenny Hansen
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat / Sozialstaffel-Fachaufsicht
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0481 /97 1301
jenny.hansen[at]dithmarschen.de
Frau Hanna Nottelmann
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege
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0481/97-1555
hanna.nottelmann[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48