Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
Die obersten Landesbehörden und das Statistikamt Nord informieren über die Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung.
Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.
Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.
Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.
- An die Landesministerien Schleswig-Holstein, wenn es um bevölkerungsbezogene Fachplanungen auf Landesebene geht,
- an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung 3 - Bereich Landesplanung, wenn es um allgemeine Informationen zur Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein geht,
- an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), wenn es um Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein geht.
Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.
Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.
§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).
Landesentwicklungsgrundsätzegesetz
Das Thema Bevölkerungsentwicklung spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48