Führungszeugnis beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
- im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
- mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Kurztext
- Führungszeugnis Erteilung
- Bescheinigung einer Vorstrafe durch Führungszeugnis
- kann erteilt werden als:
- einfaches Führungszeugnis,
- als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder
- als erweitertes Führungszeugnis
- automatische Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses, wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder die Großbritanniens vorliegt
- kann online, persönlich oder schriftlich beantragt werden
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird an Behörde versandt
- wird vermutet, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Eintragungen enthält, kann die Übersendung an ein Amtsgericht beantragt werden
- Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen im Regelfall
- Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit
- Kosten: 13 EUR
- in bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden
- zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
- Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
- Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
- Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
- Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
- Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
- bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
- zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Dritter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm
- Anerkennung als Stadtplanerin oder Stadtplaner mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Kerstin Rönn
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-49
birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Nicole Bielenberg
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Jessica Pagels
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-71
jessica.pagels[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
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Postanschrift:53111Bonn, Stadt
Tel: +49 228 994105668Web: www.bundesjustizamt.de/DE/Kontakt/Kontakt_node.html
Postanschrift:53094Bonn, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48