Frauenhaus in Anspruch nehmen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Frauenhaus in Anspruch nehmen
Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit.
Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht
- Frauenhaus
- An das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Telefonnummer 116 016
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.
Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung
- Sorgerechtsentscheide
- Erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
Frauenhäuser in Schleswig-Holstein
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
- Familienferienerholung beantragen
- Frauenberatungsstellen (Gewalt gegen Frauen)
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
- Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48