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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit.

Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.

In Schleswig-Holstein gibt es 17 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht

 

  • Frauenhaus
  • An das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Telefonnummer 116 016

 

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.

Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.

 

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung
  • Sorgerechtsentscheide
  • Erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

Frauenhäuser in Schleswig-Holstein

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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