Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Kurztext
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Antrag schriftlich oder online
- wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Falkner
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld
Kontakt herunterladen
04836 990-42
0431 98866169-42
sonja.falkner[at]amt-eider.de
Zimmer:
9
Frau Petra Frahm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld
Kontakt herunterladen
04836 990-43
04836 98866169-43
petra.frahm[at]amt-eider.de
Zimmer:
9
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48