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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

  • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.

Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Kurztext

  • Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Zulassung ist gebührenpflichtig
  • Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
  • Zulassung berechtigt:
    • zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug
    • zum Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen
  • Beantragung kann persönlich oder in Vertretung erfolgen

 

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

 

  • Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

 

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

 


Ansprechpartner

Stettiner Straße 30 25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de


Stettiner Straße 30 25746 Heide
Tel: 0481 97-2020Fax: 0481 97-1478E-Mail: zulassungsbehoerde[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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