Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen beantragen
Wenn Sie ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks sind, können Sie eine besondere Fahrberechtigung zum Fahren der Einsatzfahrzeuge beantragen.
Zum Führen von Einsatzfahrzeugen können Sie eine besondere Fahrberechtigung beantragen.
Sie müssen hierzu ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks sein.
Mit dieser Berechtigung dürfen Sie Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen führen.
Eine Berechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist ebenfalls möglich.
Kurztext
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks.
- Berechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen oder bis 7,5 Tonnen.
- Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse B seit mindestens 2 Jahren.
- Eine Abschlussfahrt bei der Fahrschule von mindestens 45 Minuten ist erforderlich.
Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, erhalten Sie das Formular bei der Führerscheinstelle des Kreises oder der kreisfreien Städte. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
- In dem OnlineAntrag können Sie die nötigen Nachweise und Unterlagen hochladen.
- Sollten Sie der Führerscheinstelle alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben, wird Ihnen die Bescheinigung über die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge vor Ort ausgestellt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis für die Klasse B.
- Sie weisen eine Abschlussfahrt bei einer Fahrschule von mindestens 45 Minuten nach.
- Gültiger Führerschein
- Antrag auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
- Bescheinigung über die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t/7,5 t
- § 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO),
- Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG).
§ 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 1 Fahrberechtigungsverordnung (FahrBVO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-2050Fax: 0481 97-1435E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48