Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Bei der Fahrerlaubnisklasse C, CE und D1 und D1E beträgt das Mindestalter 21 Jahre und bei D und DE beträgt es 24 Jahre.Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.
Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Gegebenenfalls Führungszeugnis
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Für diese Fahrerlaubnisklasse ist keine Ausnahme vom Mindestalter möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.
Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
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