Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Hausschlachtungen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-2050Fax: 0481 97-1435E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48