Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
Früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- beziehungsweise Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an das für die Steuerart zuständige Finanzamt.
Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Für einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen gelten keine Fristen.
Da es sich bei der Bescheinigung in Steuersachen nicht um einen Verwaltungsakt handelt, besteht insoweit keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert folglich auch keine Rechtsbehelfsfrist.
Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die Bescheinigung in Steuersachen nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde beziehungsweise des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine Bescheinigung in Steuersachen von Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung benötigen.
Keine weiteren Unterlagen, sofern Sie eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt benötigen, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers bescheinigt.
Einige Gemeinden, Ämter und Städte haben entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Veronika Englert
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 990-26
0431 98866169-26
veronika.englert[at]amt-eider.de
Zimmer:
34
Frau Nike Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 99051
0431 98866169-95
nike.hinrichsen[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Frau Nadine Wegner
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 990-25
0431 98866169-48
nadine.wegner[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Berliner Str. 19
25746 Heide
Tel: +49 481 42155-0Fax: +49 481 42155-690E-Mail: poststelle[at]fa-dithmarschen.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Fehrsstraße 5
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0Fax: +49 4821 66-1499E-Mail: poststelle[at]fa-itzehoe.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Feldstraße 23
24105 Kiel
Tel: +49 431 602-0Fax: +49 431 602-1009E-Mail: poststelle[at]fa-kiel.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Bahnhofstraße 9
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 496-0Fax: +49 4321 496-189E-Mail: poststelle[at]fa-neumuenster.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48