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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Kurztext

  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
  • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
  • Dauer der Unterrichtung ca. 40 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
  • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
  • Nicht erforderlich bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Industrie- und Handelskammer

 

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

 

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

 

- Formulare: Anmeldeformular der IHK

- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

- Schriftformerfordernis: nein

- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806Fax: +49 461 806-9806E-Mail: service[at]flensburg.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg


Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806Fax: +49 461 806-9806E-Mail: service[at]flensburg.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg


Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806Fax: +49 461 806-9806E-Mail: service[at]flensburg.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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