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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

Kurztext

  • Unternehmen, die Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, müssen in Deutschland zertifiziert sein
  • Gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

 

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

 

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
  • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

Voraussetzungen

  • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
  • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

 

  • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen

 

Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

Tel.: 04347/704-290 oder -370

Fax: 04347/704-602

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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