Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Möchten Sie eine Wasserversorgungsanlage für Trinkwasser oder eine Nichttrinkwasseranlage betreiben? Dann müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden.

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

Kurztext

  • Trinkwasser unterliegt als Lebensmittel hohen Sicherheitsanforderungen
  • Wasserversorgungsanlagen:
    • zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlagen
    • Hausbrunnen als Eigenwasserversorgungsanlage
    • Gebäudewasserversorgungsanlagen mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung
  • müssen zuständigem Gesundheitsamt gemeldet werden, und zwar:
    • Errichtung
    • Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
    • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
    • Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
    • vollständige oder teilweise Stilllegung
  • Entsprechende Anzeigepflichten bestehen auch bei:
    • mobilen Wasserversorgungsanlagen
    • zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen
  • wenn neben Gebäudewasserversorgungsanlage auch eine Nichttrinkwasseranlage betrieben wird, muss die Nichttrinkwasseranlage ebenso gemeldet werden
  • Ausnahme: Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn diese mit Trinkwasser betrieben werden

 

An die Kreise und kreisfreien Städte.

 

Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.

 

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

 


Ansprechpartner

Esmarchstraße 50 25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 49 00Fax: 04 81 / 97 - 49 31E-Mail: gesundheitsschutz[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt Telefon Telefon