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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.

 

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
  • An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.

 

Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.

 

Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.

Glückspielwesen

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Kerstin Rönn

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Birgit Ungethüm

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt


Nordbahnhofstraße 7 25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Nicole Bielenberg

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden

Kontakt herunterladen
04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Jessica Pagels

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden


Teichstraße 1 25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Sonja Burger

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer: 2

Frau Heike Rühmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer: 1


Rungholtstraße 9 25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1468E-Mail: ordnungsrecht[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/


Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift: Postfach 712524171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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