Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
Voraussetzungen:
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
Benötigte Unterlagen:
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
Identitätsnachweis
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
Identitätsnachweis
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Kerstin Rönn
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-49
birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Nicole Bielenberg
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Jessica Pagels
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-71
jessica.pagels[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48