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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.

Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

Kurztext

  • Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig

  • Voraussetzungen:

    • Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet

    • Rechtsgültige Eheschließung im Ausland

    • Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht

  • Benötigte Unterlagen:

    • Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)

    • Identitätsnachweis

    • Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

 

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

Voraussetzungen

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Kerstin Rönn

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Birgit Ungethüm

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt


Nordbahnhofstraße 7 25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Nicole Bielenberg

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden

Kontakt herunterladen
04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Jessica Pagels

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden


Teichstraße 1 25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Sonja Burger

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer: 2

Frau Heike Rühmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer: 1


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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