Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

Kurztext

  • Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme
  • Meldepflichtig bei Bundesnetzagentur ist
    • das Betreiben öffentlicher Telekommunikationsnetze
    • das Erbringen öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
  • zu melden sind
    • Aufnahme,
    • Änderung und
    • Beenden der Tätigkeiten sowie
    • Änderungen der Firma, beispielsweise Name, Rechtsform oder Anschrift
  • Meldung ist online, per E-Mail oder per Post möglich
  • Meldung ist kostenfrei
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

 

Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.

Meldung per E-Mail oder per Post:

  • Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.

Sie erhalten eine Bestätigung.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
  • Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Meldeformular
  • gegebenenfalls Vollmacht

 

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

 


Ansprechpartner

Canisiusstraße 21 55122 Mainz
E-Mail: Meldepflicht[at]BNetzA.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt