Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.

 

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.

 

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
  • Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
  • Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers

 

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis
  • Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen


Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.

 


Ansprechpartner

Mercatorstraße 9 24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt