Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind
- Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
- Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Nicht als Eingriff gilt die
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
- die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.
Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen
- für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
- bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.5 - VwGebV
- Plan,
- Beschreibung des Eingriffs,
- sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:
- die Vorhabensbeschreibung,
- die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
- die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.
Formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 0Fax: 04 81 / 97 - 15 80E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1580E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Frau Dr. Bianca Grunwald
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.
Kontakt herunterladen
0481 97-1886
0481 97-1886
bianca.grunwald[at]dithmarschen.de
Frau Lea Janke
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
Kontakt herunterladen
0481 97-1510
0481 97-1580
lea.janke[at]dithmarschen.de
Frau Simone Kunkel
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
Kontakt herunterladen
0481 97-1785
0481 97-1580
simone.kunkel[at]dithmarschen.de
Frau Mona Reese
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.
Kontakt herunterladen
0481 97-1887
0481 97-1580
mona.reese[at]dithmarschen.de
Frau Hanna von Holdt
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48