Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt.
Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Anerkannt werden können Sachverständige
- der technischen Überwachungsorganisationen,
- der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
- des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).
An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, dass in dieser Angelegenheit auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.
Für Gashochdruckleistungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GasHDrLtgV auch solche Sachverständigen zugelassen, die bei einer anderen technischen Überwachungsorganisation angestellt sind. Diese technische Überwachungsorganisation muss jedoch durch die oben genannte zuständige Stelle anerkannt worden sein.
Die Rechts- und Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWAVTT) aus.
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 5323 9612-200E-Mail: poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.deWeb: www.lbeg.niedersachsen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
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