Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf
Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.
Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Körperliche Entwicklung
- Hören
- Sehen
- Autismus
- Unterricht kranker SchülerInnen.
Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.
Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.
An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.
Keine
Keine
- Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
- gegebenenfalls vorhandene Gutachten.
Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner
Schulstraße 29 - 31
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: +49 4836 381Web: www.foerderzentrum-heide.lernnetz.de
Schulweg
25782 Tellingstedt
Tel: +49 4838 7044922Fax: +49 4838 703048E-Mail: Friedrich-Elvers-Foerderzentrum.Tellingstedt[at]schule.landsh.deWeb: www.foerderzentrum-heide.lernnetz.de
Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8070Fax: +49 4621 807111E-Mail: LFZ-HuK[at]schule.landsh.de
Herr Lars Krackert
Mitarbeiter Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8075Fax: +49 4621 807405E-Mail: lfs-schleswig[at]schule.landsh.deWeb: www.lfs-schleswig.de
Frau Katharina Bossert De Paz
Mitarbeiter Landesförderzentrum Sehen, Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48