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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie das dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch melden. Um elektronische Abgabebelege über das Formularserver-Belegverfahren zu erstellen, müssen Sie Zugangsdaten beim BfArM beantragen.

Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie einen elektronischen Abgabebeleg erstellen. Ihre Abgabemeldung können Sie dann dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zusenden.

Wenn Sie Betäubungsmittel in geringem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen. Die Abgabemeldung wird dann elektronisch an das BfArM gesendet.

Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:

  • Apotheke (Retouren)
  • wissenschaftliche Einrichtung oder
  • handelndes beziehungsweise herstellendes Unternehmen mit geringem Betäubungsmittelverkehr.

Die Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren müssen Sie einmalig vorab beim BfArM beantragen.

Wenn Sie Betäubungsmittel in großem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg im Rahmen des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren) über einen FTP-Server an die Bundesopiumstelle übermitteln. Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:

  • pharmazeutischer Großhandelsbetrieb oder als
  • großer Herstellbetrieb.

Kurztext

  • Abgabe von Betäubungsmitteln muss mit einem elektronischen Abgabebeleg an das BfArM gemeldet werden
  • Abgabebelege können nur noch elektronisch erstellt und übermittelt werden
  • für Abgaben in geringem Umfang (z.B. Apotheken):
    • Übermittlung von Abgaben über das elektronische Formularserver-Belegverfahren
    • hierfür müssen einmalig Zugangsdaten beim BfArM beantragt werden
  • für Abgaben im größeren Umfang (z.B. pharmazeutische Großhandelsbetriebe)
    • Übermittlung von Abgaben über das E-Belegverfahren (FTP-Server)

 

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln müssen Sie elektronische Abgabebelege erstellen. Diese übermitteln Sie dann elektronisch an das BfArM. Abhängig vom Umfang der Abgabe nutzen Sie dafür das Formularserver-Belegverfahren oder das elektronische Belegverfahren.

Für das Formular-Belegverfahren müssen Sie bei erstmaliger Meldung Zugangsdaten beantragen.

Zugangsdaten online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und öffnen Sie den Online-Antrag.. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link entweder per Post oder digital im Postfach Ihres BundID-Kontos.

Zugangsdaten per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

  • Senden Sie folgende Angaben formlos an das BfArM:
    • Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
    • Name und Anschrift der Einrichtung und
    • Ihre Kontaktdaten.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link per Post.

Abgabe eines Betäubungsmittels über das Formularserver-Belegverfahren melden:

  • Rufen Sie den BfArM-Formularserver auf.
  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an.
  • Erstellen Sie einen Abgabebeleg.
  • Prüfen Sie die eingegebenen Daten.
  • Senden Sie den Abgabebeleg elektronisch an das BfArM.

Abgabe eines Betäubungsmittels über das elektronische Belegverfahren (E-Belegverfahren) melden:

  • Erstellen Sie einen elektronischen Abgabebeleg.
  • Übermitteln Sie den Abgabebeleg über den FTP-Server an die Bundesopiumstelle.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Erlaubnis zur Teilnahme am Verkehr mit Betäubungsmitteln oder eine Betäubungsmittel-Nummernzuweisung (BtM-Nummernzuweisung)
  • Bei Nutzung des Formularserver-Belegverfahrens:
    • Sie geben Betäubungsmittel in geringem Umfang ab.
  • Bei Nutzung des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren):
    • Sie geben Betäubungsmittel in großem Umfang ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 993070Fax: +49 228 993075207E-Mail: poststelle[at]bfarm.deWeb: www.bfarm.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
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VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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