Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.
In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
- Umweltbericht mit einer Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Plans auf die Umwelt
Kurztext
- Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung
- der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
- jede Person darf Einsicht erhalten
- neu aufgestellte landesweite Raumordnungspläne können online eingesehen werden
- zuständig: jeweilige Landesbehörde
Jeweilige Landesbehörde
- Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
- Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
- Bei der Aufstellung oder (Teil-)Fortschreibung eines landesweiten Raumordnungsplanes können Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben. Das Verfahren hierzu wird im Internet veröffentlicht.
Ansprechpartner
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Herr Hans Maaßen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer:
6
Frau Ulrike Warda
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04836 990-967
ulrike.warda[at]amt-eider.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48