Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Geflügelpest und nachgewiesener Virusfunde bei Wildvögeln hat der Kreis Dithmarschen eine neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 3. November 2026 in Kraft.
Für Geflügelhaltungen gelten ab sofort folgende Regelungen:
- In den ausgewiesenen avifaunistischen Gebieten: Sämtliches Geflügel muss unabhängig von der Anzahl der Tiere aufgestallt werden.
- Im übrigen Kreisgebiet: Die Stallpflicht gilt für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren.
- Geflügelausstellungen und -märkte: Diese sind im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Die Unterbringung kann in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen erfolgen. Auch Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm sind unter den Voraussetzungen der Allgemeinverfügung möglich.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden außerdem gebeten, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jeden Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu vermeiden.
Tot aufgefundene Wildvögel im Amtsgebiet sind bitte unter folgender Telefonnummer zu melden: 04836/99038
Wo gilt die Stallpflicht?
Ob eine Geflügelhaltung betroffen ist, lässt sich anhand der Gebietskarte des Kreises Dithmarschen überprüfen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit Karte und weiteren Informationen ist hier abrufbar:
Interaktive Karte Mehr Informationen auf der Seite vom Kreis Dithmarschen
