DigiFischDok
Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
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Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite Schleswig-Holstein.de
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