Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe soll mit Hilfe von EU-Direktzahlungen ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden.
Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Direktzahlung ist aufgeteilt in
- die Basisprämie,
- die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden Greeningprämie - (Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse),
- die Umverteilungsprämie,
- die Junglandwirteprämie sowie
- die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.
Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.
Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.
Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.
Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.
Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.
Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an aktive Betriebsinhaber gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.
An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).
Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.
Keine
Sammelantragsverfahren:
Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:
- Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus.
- Die Bearbeitungsinformationen stehen im Anwenderhandbuch zum InetWebClient, welches im Online-Verfahren heruntergeladen werden kann.
Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0Fax: +49 4821 66-2223E-Mail: itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0Fax: +49 4821 66-2223E-Mail: itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48