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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

  • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
  • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug

Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

  • Vornamen, Familienname und Geburtsname
  • Ort und Tag der Geburt
  • letzter Wohnsitz und Familienstand
  • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
  • Ort und Zeitpunkt des Todes

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

Kurztext

  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Personen stellen, die
    • mit der verstorbenen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert sind oder
    • die ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder ein Grundbuchauszug
  • Sterbeurkunde umfasst folgende Daten der verstorbenen Person:
    • Vornamen und Familienname,
    • Geburtsname,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • letzte Wohnsitz und Familienstand,
    • Vornamen und Familienname sowie Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
  • Sterbeurkunde beispielsweise wichtig für
    • Bestattung und Vorbereitung (beispielweise für die Einsargung und Überführung)
    • Nachlassabwicklung
    • Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

 

  • Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
    • Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
  • Sie sind
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
    • Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

 

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

 

  • für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
    • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Verwandtschaftsnachweis
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
  • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • Personalausweis oder Reisepass

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

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25779 Hennstedt

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
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Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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