Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
Personen, die die Meisterprüfung noch nicht vollständig abgelegt haben, können eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.
Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, bevor eine Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen vollständig abgelegt wurde(n) oder weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.
Der Antragssteller muss den Ausnahmegrund darlegen und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im fachlichen als auch im kaufmännischen Bereich nachweisen können.
Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem Gewerbe der Anlage A gehören. Ausnahmebewilligungen sind personengebunden.
An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Ausnahmebewilligung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung (mit Begründung),
- Nachweis der bislang erworbenen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fertigkeiten (zum Beispiel durch Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen).
- Abschrift aus dem Handelsregister anfordern.
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48