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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung
  • bei Geburt im Ausland nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister möglich
  • nachträgliche Beurkundung nicht verpflichtend: Geburtsurkunden aus dem Ausland werden häufig, insbesondere aus EU-Staaten, anerkannt
  • nachträgliche Beurkundung notwendig für Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Antrag möglich für Person selbst oder für nahe Familienmitglieder in auf oder absteigender Abstammungslinie
  • alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigt vorliegen
  • zuständig: Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 20,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 10,00)

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

     

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

     


    Ansprechpartner

    Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
    Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/


    Schönstedtstraße 5 13357 Berlin, Stadt
    Tel: +49 30 90269-5000Fax: +49 30 90269-5245E-Mail: post.standesamt1[at]labo.berlin.deWeb: www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


    Amt Eider - Amtsverwaltung

    Der Amtsdirektor

    Fon: 04836 / 9 90 - 0
    Fax: 04836 / 9 90 - 40

    Mail:

    Bankverbindungen

    Sparkasse Mittelholstein AG:

    IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
    BIC: NOLADE21RDB

    VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

    IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
    BIC: GENODEF1HUM

    Bürgerbüro in Hennstedt

    Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
    25779 Hennstedt

    Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
    Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
    Mittwochgeschlossen
    Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
    Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Außenstellen

    Bürgerbüro in Lunden

    Nordbahnhofstraße 7
    25774 Lunden

    Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwochgeschlossen
    Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Bürgerbüro in Tellingstedt

    Teichstraße 1
    25782 Tellingstedt

    Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwochgeschlossen
    Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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