Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
Zwischen dem 1. März und 30. September eines Jahres sind nur schonende Pflanzenpflegeschnitte erlaubt.
Sie möchten die Gehölze in ihrem Garten zurückschneiden oder Ihre Hecke stutzen?
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen können das ganze Jahr über ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. Sie sollten dabei aber darauf achten, dass bei diesen Arbeiten nicht gegen das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) verstoßen wird. Das heißt, durch die Arbeiten dürfen Tiere der besonders geschützten Arten weder verletzt oder getötet, sie erheblich während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit gestört oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden.
Gerade bei alten Bäumen ist deshalb vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen besondere Vorsicht geboten. Diese sind aufgrund ihrer fortgeschrittenen ökologischen Entwicklung für viele Arten als Lebensraum besonders geeignet. Baumhöhlen, Spalten und Risse in Stamm und Rinde können beispielsweise ein Hinweis für das Vorkommen von höhlenbrütenden Vögeln, Fledermäusen oder seltenen Insekten sein.
Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Gehölz ganz oder stärker abzuschneiden / auf den Stock zu setzten, sind nur außerhalb der nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestimmten Schonfrist vom 01. März bis zum 30. September erlaubt.
Aber: Gehölz ist nicht gleich Gehölz! Für Knicks als gesetzlich geschützter Biotop gelten besondere Regelungen.
Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden).
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht aus Gründen des Artenschutzes einen Schutz von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen zu denen auch Privatgärten (Hausgärten, Kleingärten) zählen - stehen, vor. Sie dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind jedoch auch in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Es können Gebühren anfallen. Nähere Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Lagepläne,
Beschreibungen,
Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
§§ 39, 44 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-1883Fax: 0481 97-1580E-Mail: dirk.oesterreich[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1580E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Herr Dirk Oesterreich
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48