Altenhilfe beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Altenhilfe beantragen
Wenn Sie aufgrund Ihres Alters Hilfe im Alltag und Beratung in allen Lebenslagen benötigen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.
Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.
Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.
Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.
Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.
Kurztext
- Unterstützung für alte Menschen
- Teilhabe am gesellschaftlichen sowie Führung eines selbstbestimmten Lebens
- finanzielle, sachliche oder beratende Unterstützung
- Leistungen umfassen beispielsweise: Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde
- Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
- Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
- Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Voraussetzungen
- Sie haben das Rentenalter erreicht.
- Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
- Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
- schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Pflegebescheinigung, falls zutreffend
- Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
- Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Standorte: Heide & Brunsbüttel
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0Fax: 0481 97-1499E-Mail: fd-soziale-teilhabe[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
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Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48