Vermarktung von Geflügelfleisch
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Vermarktung von Geflügelfleisch
Geflügelfleisch darf innerhalb der EU nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vermarktet werden.
Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Innerhalb der EU darf dieses Geflügelfleisch nur vermarktet werden, sofern es diesen Normen entspricht und keiner Behandlung (mit Ausnahme einer Kältebehandlung) unterworfen wurde.
Prüferinnen und Prüfer des Fachdezernates "Handelsklassenüberwachung" kontrollieren die Qualität des Geflügelfleisches. Sie überprüfen zudem die Einhaltung der Mindestbedingungen bei den Erzeugern von Geflügel, die für die Verwendung von Angaben über die Haltungsform (zum Beispiel bäuerliche Auslaufhaltung, bäuerliche Freilandhaltung, extensive Bodenhaltung) zugelassen sind. Ferner wird auf allen Handelsstufen die korrekte Kennzeichnung von Geflügelfleisch (frisch, gefroren, tiefgefroren), Geflügelteilstücken, Geflügelfleisch in Fertigpackungen sowie nicht in Fertigpackungen kontrolliert. Es wird außerdem bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen der Wassergehalt geprüft, der einen bestimmten technisch unvermeidbaren Wert nicht überschreiten darf.
Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften werden mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Gegebenenfalls wird auch geprüft, ob dem Betrieb die Registrierung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen entzogen werden sollte.
An das Landeslabor, Fachdezernat: Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600Fax: +49 4321 904-619E-Mail: info[at]lsh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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