Sportbootführerschein (SBF)
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Sportbootführerschein (SBF)
Wer ein Sportboot unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein.
Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Abhängig vom Geltungsbereich sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 m Länge und/oder unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Seeschifffahrtsstraßen. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt auch hier 16 Jahre.
- An den Deutschen Segler-Verband (DSV),
- den Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV),
- den Yacht- und Segelclub vor Ort oder
- die Volkshochschulen.
- Mindestalter SBF Binnen unter Segel: 14 Jahre
- Mindestalter SBF mit Antriebsmaschine: 16 Jahre
- Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber
- Vorlage gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)
- gegebenenfalls Kosten für einen Lehrgang/Kurs
- Aktuelle Prüfungsgebühren sind über der Deutschen Segler-Verband zu erfragen
Weitere Informationen sowie Lehrgangs- und Prüfungsangebote finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS).
WSV - Häufige Fragen zur Schifffahrt
Deutschen Segler-Verband (DSV)
Deutschen Motoryachtverband (DMYV)
Ansprechpartner
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
Tel: +49 203 8 09 58-0Fax: +49 203 8 09 58-58E-Mail: info[at]dmyv.de
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg, Freie und Hansestadt
Tel: +49 40 6 32 00-90Fax: +49 40 63 20 09-28E-Mail: info[at]dsv.org
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48