Der Online-Bürgerservice des Amtes  Kirchspielslandgemeinen Eider ist für Sie rund um die Uhr geöffnet. Hier können Sie die wichtigsten
Dienstleistungen der Amtsverwaltung, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen.

Auch möchten wir Sie in so mancher Lebenslage begleiten.

Denn wer kennt nicht die leidige Erfahrung:
 
Erst wird man von Amt zu Amt geschickt und - endlich am Ziel - stellt man fest, dass vielleicht noch das eine oder andere Dokument fehlt.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir alles erfasst, was Sie in einer bestimmten Situation bei einer Behörde erledigen müssen und zusätzliche Tipps für Sie bereitgestellt.

 

Die Bürgerbüros erreichen Sie unter folgenden Durchwahlnummern:

Hennstedt: 04836/990-47 oder -48

Tellingstedt: 04836/990-44 oder -88

Lunden: 04836/990-45 oder -46


Hier zusätzlich unsere Zeiten in denen wir persönlich zur Verfügung stehen.

Öffnungszeiten der Dienstellen des Amtes Eider:

Dienststelle Hennstedt

Montag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen

 




Außenstelle Lunden

Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen

  

 

 

Außenstelle Tellingstedt

Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen

 

Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Bei Bedarf finden Sie hier Kontakte, gesetzliche Vorgaben und Broschüren.

Die auf den nächsten Seiten aufgelisteten Schiedspersonen sind für bestimmt Bezirke zuständig.

Der Bezirk Hennstedt: ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Bergewöhrden, Delve,Fedderingen,Glüsing,Hennstedt, Hollingstedt, Kleve, Linden, Norderheistedt, Schlichting, Süderheistedt, Wiemerstedt,und Wallen.

Der Bezirk Lunden ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Groven, Hemme, Karolinenkoog, Krempel, Lehe, Lunden, Rehm-Flehde-Bargen und St. Annen.

Der Bezirk Tellingstedt ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Dellstedt, Dörpling, Gaushorn, Hövede, Pahlen, Schalkholz, Süderdorf, Tielenhemme, Welmbüttel, Westerborstel.

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Amtes KLG Eider

Dorothee Schröder

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1

25779 Hennstedt

Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 04836/990-81
Fax : 0431-98866169-81
Fax allg.: 04836/990-50
Email : dorothee.schroeder(at)amt-eider.de

Sprechzeiten: Dienstags und Donnerstags jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
 

Welche Aufgabenbereiche deckt die Gleichstellungsbeauftragte nun im Amt Eider ab?

„Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene für die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung ein.“

Ich bin für Sie da
  • wenn Sie Beratung in Konfliktsituationen benötigen
  • wenn Sie Unterstützung bei der Integration benötigen
  • bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • wenn Sie Hilfe benötigen, und Sie nicht genau wissen, an wen Sie sich wenden können (Vermittlung zu weiteren Beratungsstellen)
  • wenn Sie sich aufgrund Ihres Geschlechts ungerecht behandelt fühlen
  • zur Unterstützung von Projekten beispielsweise im Bildungsbereich oder in der Jugendarbeit
Wenn Sie also Hilfe benötigen, Anregungen zum Thema Gleichstellung im Amt Eider haben oder mich gerne kennen lernen möchten, kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen kann.

Die Beratung ist unverbindlich, kostenlos und selbstverständlich vertraulich!
 

 

- Dithmarscher Frauenkalender

 - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"

    365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar

 

neuBFZ Logo Hilfetelefon

 

 BMFSFJ SB Banner DE 320x415 v1

 

Das Amt Eider stellt Ihnen hier das Durchwahlverzeichnis des Amtes zur Verfügung. Laden Sie sich gerne diese PDF-Datei herunter

pdfDurchwahlverzeichnis_Amt_Eider_Stand_Februar_2023_mit_Aufgabenbereich.pdf

Nach § 11 der Haupsatzung erfolgen die Veröffentlichungen und amtlichen Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider im Internet.

§ 11 hat folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes werden zu ihrer Rechtsgültigkeit durch einmaligen Abdruck ihres Wortlautes im "Informationsdienst des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider" sowie durch Einstellung ihres Wortlautes auf der Internetseite "www.amt-eider.de/Bürgerservice/Aktuelle Bekanntmachungen" veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist mit dem Tage bewirkt, an dem der Informationsdienst des Amtes KLG Eider den Satzungstext bekannt gemacht hat.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unterschreitung der Mindestladungsfrist nach § 24 a AO in Verbindung mit § 34 Abs. 3 GO notwendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung bekannt gemacht:

Dithmarscher Landeszeitung.

Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

Der Wassersport in Schleswig-Holstein erfreut sich einer ständig steigenden Zahl von Wassersportfreunden. Der Amtsbereich grenzt an verschiedene Wassersportgebiete. Die Tide der Nordsee beeinflusst auch die Pegelstände verschiedener Wasserstraßen die für die Sportschiffahrt genutzt werden. Daher haben wir den Bereich Tidenkalender in unsere neue Webseite mit eingestellt.

Die Daten werden vom BSH auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Daten.

 

 

 

 

 

 

 

Unser Amt hat eine Vielzahl von Vereinen.
Die uns bereits bekannten Vereine werden kategorisiert
auf der Webseite des Amtes dargestellt.

Sollte IHR Verein noch nicht im Adressverzeichnis zu finden sein,
dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

Die Kooperative Regionalleitstelle West, Leitstelle für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, der Landkreise:

- Kreis Dithmarschen
- Kreis Pinneberg
- Kreis Segeberg (nur Polizei)
- Kreis Steinburg

befindet sich an folgender Adresse:

Die Kooperative Regionalleitstelle West
Agnes - Karll - Allee 19
25337 Elmshorn

und ist telefonisch zu erreichen unter:

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Amt: 04121/80 190-530



Der Notruf 110/112:

WO ist es passiert?

WER ruft an?

WIE VIELE Betroffene oder Verletzte?

WELCHE Art der Verletzung oder des Notfalles liegt vor?

WARTEN auf Rückfragen der Rettungsleitstelle?


pdfEU-Notfall.pdf1.34 MB


AED´s retten Leben
Sie kennen einen Standort den wir vielleicht noch nicht kennen?
Melden Sie uns diesen damit Ihre Meldung leben retten kann!

Das Formular zur Meldung von AED Standorten gibt es hier:

pdfAED-Standort-Meldung.pdf1.15 MB


Diese Gegenstände sind im Amt Eider abgegeben worden:

Fundsachen
Fundsache Merkmale Fundort Kontakt Bemerkungen
1 Fahrard rot Amt Eider    
         
         
         
         
         
         
         
         
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