Der Online-Bürgerservice des Amtes Kirchspielslandgemeinen Eider ist für Sie rund um die Uhr geöffnet. Hier können Sie die wichtigsten
Dienstleistungen der Amtsverwaltung, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen.
Auch möchten wir Sie in so mancher Lebenslage begleiten.
Denn wer kennt nicht die leidige Erfahrung:
Erst wird man von Amt zu Amt geschickt und - endlich am Ziel - stellt man fest, dass vielleicht noch das eine oder andere Dokument fehlt.
Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir alles erfasst, was Sie in einer bestimmten Situation bei einer Behörde erledigen müssen und zusätzliche Tipps für Sie bereitgestellt.
Die Bürgerbüros erreichen Sie unter folgenden Durchwahlnummern:
Hennstedt: 04836/990-47 oder -48
Tellingstedt: 04836/990-44 oder -88
Lunden: 04836/990-45 oder -46
Hier zusätzlich unsere Zeiten in denen wir persönlich zur Verfügung stehen.
Öffnungszeiten der Dienstellen des Amtes Eider:
Dienststelle Hennstedt
Montag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Außenstelle Lunden
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Außenstelle Tellingstedt
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Bei Bedarf finden Sie hier Kontakte, gesetzliche Vorgaben und Broschüren.
Die auf den nächsten Seiten aufgelisteten Schiedspersonen sind für bestimmt Bezirke zuständig.
Der Bezirk Hennstedt: ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Bergewöhrden, Delve,Fedderingen,Glüsing,Hennstedt, Hollingstedt, Kleve, Linden, Norderheistedt, Schlichting, Süderheistedt, Wiemerstedt,und Wallen.
Der Bezirk Lunden ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Groven, Hemme, Karolinenkoog, Krempel, Lehe, Lunden, Rehm-Flehde-Bargen und St. Annen.
Der Bezirk Tellingstedt ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Dellstedt, Dörpling, Gaushorn, Hövede, Pahlen, Schalkholz, Süderdorf, Tielenhemme, Welmbüttel, Westerborstel.
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Amtes KLG Eider
Dorothee Schröder
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 04836/990-81
Fax : 0431-98866169-81
Fax allg.: 04836/990-50
Email : dorothee.schroeder(at)amt-eider.de
Sprechzeiten: Dienstags und Donnerstags jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"
365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar
Das Amt Eider stellt Ihnen hier das Durchwahlverzeichnis des Amtes zur Verfügung. Laden Sie sich gerne diese PDF-Datei herunter
Durchwahlverzeichnis_Amt_Eider_Stand_Februar_2023_mit_Aufgabenbereich.pdf
Nach § 11 der Haupsatzung erfolgen die Veröffentlichungen und amtlichen Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider im Internet.
§ 11 hat folgende Fassung:
(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes werden zu ihrer Rechtsgültigkeit durch einmaligen Abdruck ihres Wortlautes im "Informationsdienst des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider" sowie durch Einstellung ihres Wortlautes auf der Internetseite "www.amt-eider.de/Bürgerservice/Aktuelle Bekanntmachungen" veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist mit dem Tage bewirkt, an dem der Informationsdienst des Amtes KLG Eider den Satzungstext bekannt gemacht hat.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unterschreitung der Mindestladungsfrist nach § 24 a AO in Verbindung mit § 34 Abs. 3 GO notwendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung bekannt gemacht:
Dithmarscher Landeszeitung.
Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
Unser Amt hat eine Vielzahl von Vereinen.
Die uns bereits bekannten Vereine werden kategorisiert
auf der Webseite des Amtes dargestellt.
Sollte IHR Verein noch nicht im Adressverzeichnis zu finden sein,
dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Das Formular zur Meldung von AED Standorten gibt es hier:
AED-Standort-Meldung.pdf1.15 MB
Fundsache | Merkmale | Fundort | Kontakt | Bemerkungen |
1 Fahrard | rot | Amt Eider | ||