Amtliche Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider und der Gemeinden des Amtsbereiches

Nach § 11 der Haupsatzung erfolgen die Veröffentlichungen und amtlichen Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider im Internet.

§ 11 hat folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes werden zu ihrer Rechtsgültigkeit durch einmaligen Abdruck ihres Wortlautes im "Informationsdienst des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider" sowie durch Einstellung ihres Wortlautes auf der Internetseite "www.amt-eider.de/Bürgerservice/Aktuelle Bekanntmachungen" veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist mit dem Tage bewirkt, an dem der Informationsdienst des Amtes KLG Eider den Satzungstext bekannt gemacht hat.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unterschreitung der Mindestladungsfrist nach § 24 a AO in Verbindung mit § 34 Abs. 3 GO notwendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung bekannt gemacht:

Dithmarscher Landeszeitung.

Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

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