Amtliche Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider und der Gemeinden des Amtsbereiches

Nach § 12 der Haupsatzung erfolgen die Veröffentlichungen und amtlichen Bekanntmachungen des Amtes KLG Eider im Internet.

§ 12 hat folgende Fassung:
(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes werden durch Einstellung auf der Internetseite des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider im Internet veröffentlicht. Auf die Einstellung der Texte der Satzungen und der Verordnungen in das Internet ist unter Angabe der Internetadresse im Informationsdienst des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider“ hinzuweisen.

Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages der Einstellung in das Internet bewirkt.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist auf der Internetseite des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider hinzuweisen.

Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen - soweit nicht etwas anderes bestimmt ist - ebenfalls in der Form des Absatzes 1, ohne dass es eines Hinweises im Informationsdienst des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider auf die erfolgte Einstellung auf die Internetseite des Amtes bedarf.


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